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Für den Erwerb der Führerscheinklassen ist mindestens folgende Ausbildung erforderlich:
PKW Klasse B (ab dem 17. Lebensjahr):
- 14 theoretische Ausbildungseinheiten (je 90 Minuten)
- 5 besondere Ausbildungsfahrten Landstrasse (je 45 Minuten) - 4 besondere Ausbildungsfahrten Autobahn (je 45 Minuten) - 3 besondere Ausbildungsfahrten Dunkelheit (je 45 Minuten)
PKW mit Anhänger (Klasse BE):
- 3 besondere Ausbildungsfahrten Landstrasse (je 45 Minuten) - 1 besondere Ausbildungsfahrten Autobahn (je 45 Minuten) - 1 besondere Ausbildungsfahrten Dunkelheit (je 45 Minuten)
Motorrad Klasse Au (ab dem 25. Lebensjahr) und Klasse Ab (ab dem 18. Lebensjahr):
- 10 theoretische Ausbildungseinheiten (je 90 Minuten) (bei Führerscheinerweiterung)
- 5 besondere Ausbildungsfahrten Landstrasse (je 45 Minuten) - 4 besondere Ausbildungsfahrten Autobahn (je 45 Minuten) - 3 besondere Ausbildungsfahrten Dunkelheit (je 45 Minuten)
Bei Vorbesitz der FS-Klasse A1 oder wenn der PKW-Führerschein vor 1980 ausgestellt wurde, verkürzen sich die besonderen Ausbildungsfahrten um die Hälfte.
Motorrad Klasse A1 (ab dem 16. Lebensjahr):
- 16 theoretische Ausbildungseinheiten (je 90 Minuten)
- 5 besondere Ausbildungsfahrten Landstrasse (je 45 Minuten) - 4 besondere Ausbildungsfahrten Autobahn (je 45 Minuten) - 3 besondere Ausbildungsfahrten Dunkelheit (je 45 Minuten)
Roller Klasse M (ab dem 16. Lebensjahr):
- 14 theoretische Ausbildungseinheiten (je 90 Minuten)
Es werden keine besonderen Ausbildungsfahrten benötigt.
Mofa (ab dem 15. Lebensjahr):
- 6 theoretische Ausbildungseinheiten (je 90 Minuten)
- 90 Minuten Fahrprobe
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