Ausbildung
Klinke

Für den Erwerb der Führerscheinklassen ist mindestens folgende Ausbildung erforderlich:

 

PKW Klasse B (ab dem 17. Lebensjahr):

- 14 theoretische Ausbildungseinheiten (je 90 Minuten)

- 5 besondere Ausbildungsfahrten Landstrasse (je 45 Minuten)
- 4 besondere Ausbildungsfahrten Autobahn (je 45 Minuten)
- 3 besondere Ausbildungsfahrten Dunkelheit (je 45 Minuten)
 

PKW mit Anhänger (Klasse BE):

- 3 besondere Ausbildungsfahrten Landstrasse (je 45 Minuten)
- 1 besondere Ausbildungsfahrten Autobahn (je 45 Minuten)
- 1 besondere Ausbildungsfahrten Dunkelheit (je 45 Minuten)
 

Motorrad Klasse Au (ab dem 25. Lebensjahr)
und Klasse Ab (ab dem 18. Lebensjahr):

- 10 theoretische Ausbildungseinheiten (je 90 Minuten)
(bei Führerscheinerweiterung)

- 5 besondere Ausbildungsfahrten Landstrasse (je 45 Minuten)
- 4 besondere Ausbildungsfahrten Autobahn (je 45 Minuten)
- 3 besondere Ausbildungsfahrten Dunkelheit (je 45 Minuten)

Bei Vorbesitz der FS-Klasse A1 oder wenn der PKW-Führerschein vor 1980 ausgestellt wurde, verkürzen sich die besonderen Ausbildungsfahrten um die Hälfte.
 

Motorrad Klasse A1 (ab dem 16. Lebensjahr):

- 16 theoretische Ausbildungseinheiten (je 90 Minuten)

- 5 besondere Ausbildungsfahrten Landstrasse (je 45 Minuten)
- 4 besondere Ausbildungsfahrten Autobahn (je 45 Minuten)
- 3 besondere Ausbildungsfahrten Dunkelheit (je 45 Minuten)
 

Roller Klasse M (ab dem 16. Lebensjahr):

- 14 theoretische Ausbildungseinheiten (je 90 Minuten)

Es werden keine besonderen Ausbildungsfahrten benötigt.
 

Mofa (ab dem 15. Lebensjahr):

- 6 theoretische Ausbildungseinheiten (je 90 Minuten)

- 90 Minuten Fahrprobe